Was darf ich mit der Mofa Prüfbescheinigung fahren?
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: -
Biometrisches Passbild
Welche Ausbildung und Prüfung ist erforderlich?
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorie