Was darf ich mit der Mofa Prüfbescheinigung fahren?

 

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: -

Biometrisches Passbild

 

Welche Ausbildung und Prüfung ist erforderlich?

Ausbildung:Theorie und Praxis

Prüfung:Theorie