Was darf ich mit der Klasse A fahren?

 

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Mindestalter: 
zu a) 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
zu b) 21 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Welche Ausbildung und Prüfung ist erforderlich?

Ausbildung:Theorie und Praxis

Prüfung:Theorie und Praxis

Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?

 

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: AM

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Welche Ausbildung und Prüfung ist erforderlich?

Ausbildung:Theorie und Praxis

Prüfung:Theorie und Praxis

Was darf ich mit der Klasse A2 fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Welche Ausbildung und Prüfung ist erforderlich?

 

Ausbildung:Theorie und Praxis

Prüfung:Theorie und Praxis

Was darf ich mit der Klasse AM fahren?

  • bbH 45 km/h
  • Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³

a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L1e-B)8
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

b) Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e)8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.

c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e)8
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: -

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Welche Ausbildung und Prüfung ist erforderlich? 

Ausbildung:Theorie und Praxis

Prüfung:Theorie und Praxis